Vereinssatzung MVC

Motorrad und Veteranenclub Tutzing (MVC)

 
§ 1 Zweck des Vereins
 

Teilnahme an Wettbewerben des Motorradsports.
 

§ 2 Name und Sitz des Vereins
 

Der Verein führt den Namen "Motorrad und Veteranenclub Tutzing (MVC)". Unter Veteranen sind Motorradveteranen zu verstehen. Der Verein beantragt, unter diesem Namen im Vereins-Register-Gericht geführt zu werden.
 

Der Sitz des Vereins ist Blumenstr. 27, 82327 Tutzing.
 

 

§ 3 Statuten über Ein- und Austritt der Mitglieder
 

Die Zulassung von Neumitgliedern wird auf Grund einer einfachen Mehrheitswahl vom Vereinsausschuss bei der Jahresversammlung beschlossen. Austritte müssen schriftlich beim Ausschuss eingereicht werden, wobei der Austritt nach Ablauf von drei Monaten, gerechnet vom Tag der Einreichung, rechtsgültig wird. In dieser Zeit ist der Ausschuss dafür verantwortlich, in einer Mitgliederversammlung alle anwesenden Mitglieder vom Austritt zu unterrichten.
Beim Austritt eines Mitgliedes entfallen sämtliche Rechtsansprüche gegenüber dem Verein.

 

§ 4 Mitgliederversammlung
 

Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt jährlich. Im übrigen gelten die Be- stimmungen der  36 und  37 BGB. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt mit 14-tägiger Vorankündigung durch einen Aushang am vereinseigenen Anschlagbrett und in der örtlichen Tagespresse.
 

§ 5 Beschlussfassung
 

Die Wahl des gesamten Ausschusses (Vorstandschaft, Kassier und Beisitzer) erfolgt auf Grund einer einfachen Mehrheitswahl der anwesenden Mitglieder für die Dauer von 2 Jahren. Eine beabsichtigte Satzungsänderung (kann von jedem Mitglied vorgelegt werden) wird nur auf Grund einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vereins gültig.
 

§ 6 Vereinsauflösung


Im Falle der Auflösung des Vereins sind alle Mitglieder schriftlich zu einer Hauptver- sammlung einzuberufen. Auf Grund eines 80 %-igen Mehrheitsbeschlusses ist die Auf- lösung rechtskräftig.
 

§ 7 Beurkundung von Beschlssen und Niederschriften
 

Die Beschlüsse des Vorstandes, des Vereinsausschusses und der Mitgliederversammlung sind schriftlich abzufassen und vom jeweiligen Leiter der Sitzung und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift aufgenommen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
 

$ 8 Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag
 

Im MVC werden eine Aufnahmegebühr und ein Jahresbeitrag erhoben. Die Beitragshöhe ist vom Beschluss des gesamten Ausschusses abhängig. Wehrpflichtige sind für ein Jahr beitragsfrei. Der Kassier haftet mit seiner Unterschrift für die eingezahlten Beiträge und das sonstige Vermögen des Vereins.
 

§ 9 Vermögen
 

Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszwecks verwendet. Niemand darf durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.
 

§ 10 Der Vorstand
 

Der Vorstand im Sinne des Gesetzes setzt sich zusammen wie folgt:

Aus dem 1. und 2. Vorstand und dem Schriftführer. Jeder vertritt allein. Der alte Vorstand bleibt bis zu seiner Wiederwahl oder einer Neuwahl der Vorstandschaft im Amt.

Der Ausschuss, bestehend aus Vorstandschaft, Kassier und Beisitzern ist nur in Voll- zähligkeit beschlussfähig.

Die Vorstandschaft ist vereinsintern an die Weisungen des Ausschusses gebunden.

 

 

Vereinssatzung
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Aufnahmeantrag
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Aufnahmeformular 2021.pdf
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